Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I
Für Sekundarschulen gelten die jeweiligen Regelungen der Gesamtschule.
Englisch wird ab Klasse 5 als 1. Fremdsprache fortgeführt.
Die übrigen Fächer ergeben sich aus der Stundentafel der Gesamtschule.
Die Fächer werden nach den Lehrplänen der Gesamtschule unterrichtet.