Unterricht

Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I

Für Sekundarschulen gelten die jeweiligen Regelungen der Gesamtschule.

Englisch wird ab Klasse 5 als 1. Fremdsprache fortgeführt.

Die übrigen Fächer ergeben sich aus der Stundentafel der Gesamtschule.

Die Fächer werden nach den Lehrplänen der Gesamtschule unterrichtet.