4. Hauptfach (WP)

Das 4. Hauptfach ab Klasse 7

In der 7. Klasse gibt es eine wichtige Veränderung im Stundenplan.

Damit jedes Kind ein Bildungsangebot erhält, das zu seinen Begabungen und Neigungen passt, werden ab der Jahrgangsstufe 7 bis zum Ende der Jahrgangsstufe 10 sogenannte Wahlpflichtfächer eingeführt.
Das Wahlpflichtfach wird als Hauptfach gewertet. Es werden, wie in den Hauptfächern Deutsch, Mathematik und Englisch, schriftliche Arbeiten geschrieben.

Nach einer ausführlichen Beratungsempfehlung der Klassenkonferenz wählen die Erziehungsberechtigten gemeinsam mit ihrem Kind eines der angebotenen Fächer. Die bisherige Lernentwicklung, die Fähigkeiten und die Interessen des Kindes sollten dabei beachtet werden.

Zur Wahl stehen:

  • Zweite Fremdsprache:
    Französisch
  • Lernbereich Arbeitslehre:
    Hauswirtschaftslehre, Technik und Wirtschaftslehre
  • Lernbereich Ästhetische Bildung:
    Darstellen und Gestalten
  • Lernbereich Naturwissenschaften:
    Physik, Chemie und Biologie

Die getroffene Wahl ist bis zum Ende der Klasse 10 gültig. Falls im Ausnahmefall eine Fehlentscheidung getroffen wurde, kann die Zuweisung zu einem Fach des Wahlpflichtunterrichtes nach Ablauf des ersten Halbjahres auf Antrag der Erziehungsberechtigten oder der Fachlehrkraft durch Beschluss der Klassenkonferenz korrigiert werden.

Eine Fehlentscheidung liegt nicht vor, wenn mündlich und schriftlich nach eingehender Beratung von einer bestimmten Fächerwahl durch die Klassenlehrerin / den Klassenlehrer abgeraten wurde.

Auf dem Wahlschein sind ein Erstwunsch und ein Zweitwunsch anzukreuzen. Da erst nach den Wahlen genaue Zahlen vorliegen, ist es nicht möglich zu versprechen, dass jeder Erstwunsch berücksichtigt werden kann.
So könnte z.B. ein Kurs aus personellen oder organisatorischen Gründen nicht eingerichtet werden, oder es liegen zu viele oder auch zu wenige Anmeldungen für einen Wahlpflichtbereich vor. Ziel ist, dass alle Schülerinnen und Schüler das Fach ihres Erstwunsches bekommen, aber in Ausnahmefällen könnte auch der Zweitwunsch zugewiesen werden.

Der Weg zum Wahlpflichtfach in fünf Schritten:

  1. Schritt: Information (Informationsmaterial, Elternabend, Einzelberatung, Elternsprechtag)
  2. Schritt: Wahlempfehlung (die schriftliche Wahlempfehlung der Klassenkonferenz)
  3. Schritt: ggfs. Beratung (Beratungstermin vereinbaren)
  4. Schritt: Entscheidung (verbindliche Entscheidung gültig bis zum Ende der Klasse 10)
  5. Schritt: Rückgabe des Wahlscheines