Gesellschaftslehre

Gesellschaftslehre

Gesellschaftslehre – Begriffserklärung

Das Unterrichtsfach Gesellschaftslehre ist eine Zusammenfassung bzw. eine Schnittmenge der Fächer Politik, Geschichte und Erdkunde. „Zusammenfassung“ bzw. Schnittmenge bedeutet in der Praxis, dass

  • entweder jeweils ein Teilfach den Schwerpunkt einer Unterrichtsreihe bildet und Bezüge zu den anderen beiden Teilfächern hergestellt werden oder dass
  • ein Gegenstand gleichwertig aus der Perspektive aller drei Teilfächer betrachtet wird.

Vor diesem Hintergrund bringen die drei Fächer des Lernbereichs ihre jeweils eigenständige Perspektive in den Aufbau gesellschaftswissenschaftlicher Kompetenz bei den Schülerinnen und Schülern ein.

Für das Fach Gesellschaftslehre legen die verbindlichen Richtlinien weiterhin fest, dass:

  • alle drei Fächer gleichwertig unterrichtet werden sollen
  • die wesentlichen Inhalte aller drei Fächer vermittelt werden sollen
  • eine konsequente fachspezifische Methodenschulung erfolgen soll

 

Unterrichtsbeispiele

Wie in anderen Unterrichtsfächern wird der Unterricht in Gesellschaftslehre abhängig von den Inhalten und Lernzielen mit den kooperativen Lernformen durchgeführt. Die Anwendung verschiedener Unterrichtsmethoden soll den Schülerinnen und Schülern ein selbstständiges Lernen und einen konkreten Lebensweltbezug ermöglichen.
Nachfolgend einige Beispiele für die Klasse 5/6:

  • das Leben im alten Ägypten
  • Leben im antiken Rom
  • Leben in der Peergroup
  • Leben im Mittelalter/ Erkundung einer mittelalterlichen Stadt
  • Kennenlernen von Atlas und digitalen Karten
  • Besuch außerschulischer Lernorte

Lernziele

Am Ende der Jahrgangsstufe 10 sollen die Schüler insbesondere Folgendes erlernt haben:

  • Beschreibung, Deutung und Auswertung von Tabellen, Diagrammen, Schaubildern, Karikaturen, Karten und Klimadiagrammen
  • Erfahrungen aus der Geschichte auf Heute anwenden können. (ein reflektiertes Geschichtsbewusstsein entwickelt haben)
  • Gegenwartsprobleme erkennen und Lösungsansätze kennen lernen
  • In Ansätzen zwischen subjektiven und objektiven Urteilen unterscheiden können
  • Mit Hilfe des Internets sich über ausgewählte Themen informieren und die angebotenen Inhalte gewichten können (kritischer Umgang mit einer Homepage).

Differenzierung

Das Fach Gesellschaftslehre wird künftig in allen Jahrgangsstufen im Klassenverband unterrichtet. Die dem unterschiedlichem Leistungsvermögen der Schülerinnen und Schüler entsprechende Differenzierung erfolgt durch unterschiedliche Unterrichtsmaterialien und Unterrichtsmethoden (Gruppenarbeit, Stationenlernen, differenzierte Aufgabenstellungen sind auch möglich usw.).

Leistungsbewertung

Die Note im Fach Gesellschaftslehre ergibt sich aus Quantität und Qualität der mündlichen Mitarbeit sowie sonstige Formen der mündlichen Mitarbeit (z.B. Referate, Führung des Hefters und des Hefts).

Die mündliche Mitarbeit gibt bei der Notenbildung den Ausschlag. Differenzierten Leistungsanforderungen entspricht eine differenzierte Leistungsbewertung.