Corona-Maßnahmen nach den Herbstferien

Liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

bitte nehmen Sie die vom Schulministerium erlassene neue Corona-Verordnung zur Kenntnis. Diese Maßnahmen starten zum ersten Schultag nach den Herbstferien am 26.10.2020:

„Anlässlich des aktuellen und beschleunigten Infektionsgeschehens knüpft Nordrhein-Westfalen weitgehend wieder an die bewährten Regelungen der Zeit unmittelbar nach den Sommerferien an. Das bedeutet für den Schulbetrieb nach den Herbstferien:

  • Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände müssen alle Schülerinnen und Schüler eine Mund-Nase-Bedeckung tragen; dies gilt für alle Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 auch wieder im Unterricht und an ihrem Sitzplatz.
  • Diese Regelungen sollen bis zum Beginn der Weihnachtsferien am 22. Dezember 2020 gelten.“

Link: Corona-Verordnung